Beweislast
Sie müssen beweisen können, dass die Ware fehlerhaft ist. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe vorhanden war. Dies wird in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe vermutet. Dann muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, also dass Sie die Ware fehlerfrei erhalten haben. Ab dem siebten Monat liegt die Beweislast bei Ihnen.
Frist
Wenn Sie den Mangel festgestellt haben, bleiben Ihnen für die Reklamation zwei Monate. So lange sollten Sie aber nicht warten.
Kosten
Der Verkäufer darf Ihnen keine Kosten für den Austausch berechnen.
Hersteller und Zwischenhändler
Nach schwedischem Recht können Sie sich an den Hersteller oder an einen Zwischenhändler wenden, wenn der Verkäufer seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist.
Garantie
Möglicherweise haben Sie auch noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller, wenn er Ihnen eine Garantie gegeben hat. Das ist leicht festzustellen anhand einer „Garantie-Urkunde“ oder ähnlichem. Diese besondere Zusicherung könnte sich auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Kaufbeleg, der Produktbeschreibung oder der Internetseite des Herstellers ergeben.