Beweislast
Sie müssen beweisen können, dass die zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe vorhanden war. Dies wird nach polnischem Recht in den ersten zwölf Monaten nach der Übergabe vermutet. Dann muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, also dass Sie die Ware fehlerfrei erhalten haben. Ab dem dreizehnten Monat liegt die Beweislast bei Ihnen. Falls deutsches Recht anwendbar ist, geht die Beweislast schon nach sechs Monaten auf Sie über. Doch in der Regel ist das kein Problem, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Im Zweifel fragen Sie das Europäische Verbraucherzentrum.
Frist
Wenn Sie den Mangel festgestellt haben, bleiben Ihnen für die Reklamation zwei Monate. Das gilt nicht, wenn Sie die Ware nach dem 26. Dezember 2014 gekauft haben oder falls deutsches Recht anwendbar ist.
Kosten
Der Verkäufer darf Ihnen keine Kosten für den Austausch berechnen.
Garantie
Möglicherweise haben Sie auch noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller, wenn er Ihnen eine Garantie gegeben hat. Das ist leicht festzustellen anhand einer „Garantie-Urkunde“ oder ähnlichem. Diese besondere Zusicherung könnte sich auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Kaufbeleg, der Produktbeschreibung oder der Internetseite des Herstellers ergeben.