Er steht Ihnen zu, wenn

  • der Verkäufer weder den fehlenden Rest nachliefert noch die unvollständige Ware gegen vollständige austauscht, obwohl Sie ihm hierfür ausreichend Zeit gegeben haben.

 

  • weder der fehlende Rest nachgeliefert noch die unvollständige Ware gegen vollständige ausgetauscht werden kann.