Beweislast

Sie müssen beweisen können, dass die Ware unvollständig ist. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe vorhanden war. Dies wird in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe vermutet. Dann muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, also dass Sie die Ware vollständig erhalten haben. Ab dem siebten Monat liegt die Beweislast bei Ihnen.

Frist

Wenn Sie den Mangel festgestellt haben, bleiben Ihnen für die Reklamation zwei Monate. So lange sollten Sie aber nicht warten.

Kosten

Der Verkäufer darf Ihnen keine Kosten für die Lieferung des Rests berechnen.

Garantie

Nach spanischem Recht könnte Ihnen gegenüber dem Verkäufer, dem Hersteller und Zwischenhändlern sogar noch eine gesetzliche Garantie zur Seite stehen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Europäische Verbraucherzentrum. Möglicherweise haben Sie auch noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller, wenn er Ihnen freiwillig eine Garantie gegeben hat. Das ist leicht festzustellen anhand einer „Garantie-Urkunde“ oder ähnlichem. Diese besondere Zusicherung könnte sich auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Kaufbeleg, der Produktbeschreibung oder der Internetseite des Herstellers ergeben.