• Wenn der Verkäufer den Umtausch freiwillig anbietet, bestimmt er die Spielregeln

 

  • Es kommt vor, dass Verkäufer sich verpflichten, Ware zurückzunehmen, die nicht gefällt. Dann haben Sie das Recht, auf den Umtausch zu bestehen. Die Einzelheiten gibt der Verkäufer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Werbung vor.