Der Verkäufer hat Ihnen Ihr Geld zurückzahlen, wenn

  • er weder den fehlenden Rest nachliefert noch die unvollständige Ware gegen vollständige austauscht, obwohl Sie ihm hierfür ausreichend Zeit gegeben haben.

 

  • weder der fehlende Rest nachgeliefert noch die unvollständige Ware gegen vollständige ausgetauscht werden kann.

Es gibt aber noch einen anderen Weg: Sie erklären dem Verkäufer sofort nach der Lieferung, dass Sie die Ware wegen des Mangels ablehnen und Ihr Geld zurückfordern.