Beweislast

Sie müssen beweisen können, dass die zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe vorhanden war. Dies wird in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe vermutet. Dann muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen, also dass Sie die Ware fehlerfrei erhalten haben. Ab dem siebten Monat liegt die Beweislast bei Ihnen. Doch in der Regel ist das kein Problem, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Frist

Wenn Sie den Mangel festgestellt haben, bleiben Ihnen für die Reklamation zwei Monate. Das gilt allerdings nicht, falls deutsches Recht anwendbar ist. Im Zweifel fragen Sie das Europäische Verbraucherzentrum.

Kosten

Der Verkäufer darf Ihnen keine Kosten für den Austausch berechnen.

Garantie

Möglicherweise haben Sie auch noch Ansprüche gegenüber dem Hersteller, wenn er Ihnen eine Garantie gegeben hat. Das ist leicht festzustellen anhand einer „Garantie-Urkunde“ oder ähnlichem. Diese besondere Zusicherung könnte sich auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Kaufbeleg, der Produktbeschreibung oder der Internetseite des Herstellers ergeben.